Am 1.1.2025 tritt die 2. Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft.
Diese sieht strengere Regeln für die Emissionswerte der Holzöfen vor, um die Belastung für Umwelt und Menschen weiter zu verringern.
Dabei geht es vor allem um:
Feinstaub (<0,04 g/m)³, CO-Ausstoß (<1,25 g/m³) und Wirkungsgrad (>75%)
Welche Kaminöfen/ Kamine dürfen ab 2024 noch betrieben werden?
Sondergenehmigung kann man u.U. erhalten für
– offene Kamine
– historische Kamine
– Grundöfen und Kachelöfen
Dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Schornsteinfeger.
Für alle anderen Festbrennstofföfen gelten die Grenzwerte s.o. Diese Werte können Sie in der Zulassung Ihres Ofens einsehen oder von ihrem Schornsteinfeger prüfen lassen.
Unter folgendem Link finden Sie eine große Auflistung aller gängigen Modelle und ihrer Zertifikate:
Mein Ofen/ Kamin erfüllt die Werte nicht, welche Möglichkeiten habe ich?
Austausch: Die neuen Kaminöfen/ Einsätze erfüllen die Werte von Werk aus.
Nachrüsten: Welche Filterarten gibt es?
Aktiver Filter z.B. Airjekt 1 (Kutzner+ Weber) mit verschiedenen Einbauvarianten
reduzieren Feinstaubpartikel zuverlässig
benötigen einen Stromanschluss durch einen Elektriker
Kostenpunkt inkl. Montage u. allg. Ofenwartung ca. 3.000 – 4.600 €
Passive Filter z.B. Kleining KaminFILTERKat
derzeit nur für Kaminöfen erhältlich
Wartungsarm
Verringert auch die CO-Emissionen
Kostenpunkt inkl. Montage ca. 2.200 €
Bei der Frage welche Variante sich in Ihrem Fall am besten eignet, kann Ihnen Ihr Schornsteinfeger behilflich sein. Gern erstellen wir ihnen bei entsprechender Notwendigkeit ein individuelles Angebot.